NEW 21 Verlegung bei Mantel - Einbahnregelung NEW 21

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Laut Bekanntgabe des Staatlichen Bauamts gilt in den Sommerferien an der Baustelle Ortsumgehung Mantel (NEW 21 Verlegung bei Mantel) eine Einbahnregelung.
Das Staatliche Bauamt hat hierzu eine Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gem. § 45 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 StVO erlassen.

Die Fahrtrichtung Mantel - Hütten ist gesperrt, von Hütten nach Mantel kommend ist die Straße befahrbar.

Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plan.

Einbahnregelung_VZP