Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung oder nicht zugegangenen Wahlscheinen
Unter der Telefonnummer 01577/5493323 können Wahlberechtigten am Samstag, 07.03.2026 von 11-12 Uhr Wahlscheine erteilt werden, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist (§ 28 Abs. 4 GLKrWO; Art. 55 Abs. 2 GLKrWG).
Unter der Telefonnummer 01577/5493323 können Wahlberechtigte am Sonntag, 08.03.2026 von 12-15 Uhr, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbarer Schwierigkeit aufsuchen können, Wahlscheine beantragen (§ 23 Abs. 3 Sätze 2 und 3 GLKrWO).

