Grundsteuerreform - Die Marktverwaltung informiert
Grundsteuerreform - Die Marktverwaltung informiert
Die Grundsteuerreform steht kurz vor dem Abschluss.
Da die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch basiert, völlig veraltet war, wurden die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat daher die Aktualisierung der Grundstücksbewertungen als Basis der Besteuerung gefordert. Diese rechtliche Vorgabe wird durch die Grundsteuerreform umgesetzt. Mit der Reform soll die Grundsteuer zukunftssicher aufgestellt werden, um weiterhin aus deren Einnahmen die kommunalen Investitionen vor Ort finanzieren zu können.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
· Im ersten Schritt ermitteln die Finanzämter auf Grundlage der zum Stichtag 01.01.2022 abgegebenen Grundsteuererklärungen die neuen Grundsteuermessbeträge. Dies sollte für einen Großteil der Grundstücke geschehen sein. Ihr neuer Grundsteuermessbescheid sollte Ihnen daher bereits vorliegen. Dieser sog. Grundlagenbescheid ist für die Marktverwaltung verbindlich; d. h. die Marktverwaltung darf selbst bei offensichtlichen Fehlern nicht davon abweichen.
· Im zweiten Schritt multipliziert die Marktverwaltung den Grundsteuermessbetrag mit dem Grundsteuerhebesatz. Die so errechnete endgültige Grundsteuerschuld wird Ihnen in einem neuen Grundsteuerbescheid mitgeteilt.
Aktuell ist es die Aufgabe der Marktverwaltung, die vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Grundsteuermessbeträgen zu sichten und auf ihrer Basis die Grundsteuerhebesätze zu überprüfen. Die aktuellen Grundsteuerhebesätze treten mit Wirkung zum 31.12.2024 außer Kraft. Es ist daher erforderlich, neue Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025 zu erlassen. Die Höhe der neuen Grundsteuerhebesätze wird der Marktgemeinderat in seiner November-Sitzung beschließen und in einer Hebesatzsatzung festsetzen. Nach Ausfertigung und Bekanntgabe dieser Satzung werden die neuen Grundsteuerbescheide beim Dienstleister angefordert. Aufgrund des gegenwärtig sehr hohen Arbeitsaufkommens beim Dienstleister kann keine verbindliche Aussage getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten. Die Marktverwaltung geht allerdings davon aus, dass dies rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin am 15.02.2025 sein wird.
Die festgesetzten Hebesätze gelten für alle Steuerzahler im Gemeindegebiet einheitlich. Wie sich die individuelle Grundsteuerschuld jedes Einzelnen ab dem Jahr 2025 verändert, hängt maßgeblich von der Neubewertung der Grundstücke ab, welche verfassungsrechtlich notwendig war und durch die Finanzämter durchgeführt wurde. Auf die Wertfeststellung der Grundstücke hat die Marktverwaltung keinen Einfluss. Die Marktverwaltung multipliziert lediglich die neuen Grundsteuermessbeträge mit den neuen Grundsteuerhebesätzen.
Sollten Sie von Ihrer Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, weist die Marktverwaltung darauf hin, dass die Marktverwaltung für Widersprüche, die sich gegen die Höhe der Grundsteuer, die Berechnungsgrundlage zu den Äquivalenzbeträgen oder die Messbeträge richten, der falsche Adressat ist. Hierfür müssen Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Den Widersprüchen zu den genannten Themen kann die Markverwaltung nicht abhelfen. Sie wird Sie daher um Rücknahme Ihres Widerspruches bitten. Halten Sie gegen die Empfehlung der Marktverwaltung an Ihrem Widerspruch fest, so muss er an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet werden, welche eine kostenpflichtige Widerspruchsentscheidung trifft.