Kleinfeuerwerk
Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) gelten besondere Regelungen. Außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten (Silvester/Neujahr) ist eine Genehmigung erforderlich.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung:
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt des Marktes Mantel.
Kontakt:
Fr. Paulus, Fr. Fichtner, Fr. Götz
Zimmer 1 (EG)
Telefon: 09605/9223-15, 09605/9223-14
E-Mail: ewo@markt-mantel.com