Öffentliche Bekanntmachung
Umsatzsteuerliche Behandlung in der Wasserversorgung
Bürger bekommen Geld zurück, Umsatzsteuer bei Wasser sieben Prozent, gilt für Beitragsbescheide rückwirkend bis 12. August 2000, Antragsformulare liegen im Rathaus auf oder hier zum Download.
Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes gilt für die gesamte Besteuerung der Wasserversorgung künftig nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Das betrifft alle mit der Wasserversorgung verbundenen Leistungen und Beitragsbescheide. Nicht jedoch die Wassergebühren! Hier war und ist der Mehrwertsteuersatz unverändert bei sieben Prozent.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Mantel und Weiherhammer wird die zuviel in Ansatz gebrachten Steuern auf alle Bescheide über Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und für Hausanschlussleitungen zurückerstatten, die seit dem 12. August 2000 ausgestellt worden sind.
Die Rückerstattung kann jedoch nur auf Antrag erfolgen. Erstattungsberechtigt sind die jeweiligen Adressaten der Ausgangsbescheide.
Das entsprechende Antragsformular liegt im Rathaus, Zimmer-Nr., 5 I. Stock, auf oder kann hier heruntergeladen werden.

Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer

Wittmann
Verbandsvorsitzender

|