Papierführerscheine umtauschen
Die guten alten Papier-Führerscheine sind nicht mehr gültig:
Wer ab 01. Januar 1971 geboren ist und gleichzeitig einen grauen und rosafarbenen Führerschein besitzt, muss bis 19. Januar 2025 seinen alten Führerschein durch die Check-Karte ersetzen.
Alte Führerscheine umtauschen ist verpflichtend!
Sind Autofahrer ab diesem Stichtag weiterhin mit dem alten Führerschein unterwegs und werden dabei erwischt, bekommen sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Der Antrag muss am Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab gestellt werden.