Abfallcontainer
Aus aktuellem Anlaß wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Abfallcontainer zur Entsorgung der jeweiligen Abfälle zur Verfügung stehen. Es ist jedoch nicht zulässig, weiteere Abfälle auf den Standplätzen außerhalb der Abfallcontainer abzulagern.
Abfallentsorgung auf dem Friedhof
Plastikgefäße abgebrannter Grablichter gehören in die Restmülltonne zu Hause und nicht in die Abfalleimer des Friedhofes.
Anpflanzungen
Aus gegebenem Anlass werden die Grundstückseigentümer gebeten, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, dass sie nicht auf Gehsteige und Fahrbahnen überhängen. Die Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken!
Baugebiet Winteräcker
Die Erschließungsanlagen sind soweit fertiggestellt, dass die Baugrundstücke bebaubar sind. Derzeit sind noch einige Parzellen frei. Der Kaufpreis beträgt 64,90 € pro qm incl. Erschließungskosten. Kaufinteressenten können sich an den Markt Mantel wenden (Tel. 09605/922311 oder 92230).
Beiträge und Gebühren
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage gemäß der Entwässerungssatzung des Marktes Mantel (BGS/E) vom 14.03.1991 i. d. Fassung der letzten Änderung vom 08.08.2005:
- Geschossfläche pro qm: 7,70 Euro
- Grundstücksfläche pro qm: 1,20 Euro
Herstellungsbeitrag zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 21.09.1982 mit den Satzungsänderungen vom 10.06.1989 und vom 24.03.2005:
- Geschossfläche pro qm: 2,30 Euro + MwSt.
- Grundstücksfläche pro qm: 1,02 Euro + MwSt.
Der Markt Mantel fördert durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 % die Regenwassernutzung (Regenwassernutzungsanlagen, Wasserbehälter für Gartenbewässerung, Zisternen); jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 5 112,92 Euro.
Zuschusshöhe: mind. 51,13 Euro bis max. 511,29 Euro.
- Trinkwasser cbm 1,05 Euro + MWSt.
- Kanalgebühr cbm 1,30 Euro
Auskunft zur Förderung von Wohneigentum am Landratsamt,
Frau Silvia Hartmann, Tel. 09602/7941
Beratung in Rentensachen
Kostenlose HOTLINE zur Landesversicherungsanstalt für Fragen in Rentensachen (auch Riesterrente) 0800-4636582 oder auch unter: www.lva-landshut.de bzw. www.bfa.de
Einwohnerzahl
Die aktuelle Einwohnerzahl des Marktes Mantel (Stand am 01.01.2005) beträgt 2993.
E.ON Bayern
Gasversorgung
Störungsnummer: 0180 2 19 20 81
für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Internet: http://www.eon-bayern.com
EU-Führerschein
Die Umstellung auf neue EU-Fahrerlaubnis (Scheckkartenformat) kann bei der Gemeinde beantragt werden. Erforderlich ist ein Lichtbild und der bisherige Führerschein.
Gartenwasserverbrauch
Der Markt Mantel weist darauf hin, dass gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) lediglich für den über 12 cbm liegenden Gartenwasserverbrauch keine Abwassergebühr anfällt. Der Verbrauch muss mit geeichten Wasserzähler von den Nutzern jährlich nachgewiesen werden.
Kanalgebühren
Die Kanalgebühr beträgt derzeit 1,30 € je Kubikmeter Abwasser.
Die Grundgebühr beträgt derzeit bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße:
- bis 5 m³/h 12 Euro/Jahr
- bis 10 m³/h 15 Euro/Jahr
- bis 20 m³/h 20 Euro/Jahr
- bis 30 m³/h 25 Euro/Jahr
- über 30 m³/h 30 Euro/Jahr
Kinderreisepass
Ab 1.1.2006 ersetzt der neue "KINDERREISEPASS" den bisherigen "KINDERAUSWEIS". Unabhängig vom Alter ist ein Lichtbild gemäß den neuen Anforderungen für den neuen Reisepass erforderlich. Weiterhin müssen Größe und Augenfarbe eingetragen werden. Die Unterschrift ist ab dem 10. Lebensjahr notwendig.
Alte Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit mit Ausnahme für Reisen nach USA.
Kosten für den neuen Kinderreisepass: 13 Euro.
Pässe und Personalausweise
Für die Beantragung eines Personalausweises und Reisepasses wird nur noch ein Passbild benötigt, das der Antragsteller nach Bearbeitung wieder bekommt.
Reinigungspflicht
Nach dem Bayer. Straßen- und Wegerecht sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die anliegenden Gehsteige und Fahrbahnen von überhängenden Ästen und Zweigen aus ihren Grundstücken freizuhalten, damit die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist. Die amtlichen Verkehrszeichen und Straßennamen sind häufig nicht mehr zu erkennen. Ebenso ist entlang der Grundstücke das auf öffentlichen Straßen und Gehwegen herauswachsende Gras oder Unkraut zu beseitigen.
Renten
Kostenlose HOTLINE zur Landesversicherungsanstalt für Fragen in Rentensachen (auch Riesterrente) 0800-4636582 oder auch unter: www.lva-landshut.de bzw. www.bfa.de.
Schwerbehindertenanträge
Es besteht nun die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge online zu stellen. Der Online-Antrag kann unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de aufgerufen werden. Er kann rund um die Uhr ganz bequem von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei und sicher (verschlüsselte Übermittlung). Zum Schluss muss lediglich eine Kurzversion des Antrags (mit Einverständniserklärung) ausgedruckt und unterschrieben an das Versorgungsamt geschickt werden, da zur rechtswirksamen Antragstellung die Unterschrift erforderlich ist.
Strörungsdiensttelefonnummern
EON-Bayern – Techn. Kundenbetreuung: Telefon 0180 / 419 20 71
EON-Bayern – Störungsnr. Strom: Telefon 0180 / 419 20 91
EON-Bayern – Störungsnr. Gas: Telefon 0800 / 097 98 99
Überhang von Anpflanzungen auf Gehsteigen und Fahrbahnen
Aus gegebenem Anlass werden die Grundstückseigentümer gebeten, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie nicht auf Gehsteige und Fahrbahnen überhängen. Die Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken!
Urnengräber im Friedhof
Im Juli 2003 wurden im neuen Friedhof drei Urnenwände mit insgesamt 24 Abteilungen fertig gestellt.
Die Urnenwände sind architektonisch wunderbar im Friedhof integriert worden.
Daneben werden auch Urnengräber mit liegenden Grabmälern angeboten.
Somit sind im Friedhof Gräber mit verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten möglich. Nähere Auskunft erteilt die Friedhofsverwaltung.
Wassergebühren
Die Wassergebühr (beim Zweckverband zur Wasserversorgung Mantel - Weiherhammer) beträgt 1,05 € + 7% MWSt. je Kubikmeter Trinkwasser. Die Grundgebühr beträgt derzeit bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße:
- bis 5 m³/h 12 Euro/Jahr + 7% MWSt
- bis 10 m³/h 15 Euro/Jahr + 7% MWSt
- bis 20 m³/h 20 Euro/Jahr + 7% MWSt
- bis 30 m³/h 25 Euro/Jahr + 7% MWSt
- über 30 m³/h 30 Euro/Jahr + 7% MWSt
Zuschuss zur Regenwassernutzung
Der Markt Mantel fördert durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 % die Regenwassernutzung (Regenwassernutzungsanlagen, Wasserbehälter für Gartenbewässerung, Zisternen); jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.112,92 Euro. Zuschusshöhe: mind. 51,13 Euro bis max. 511,29 Euro. |